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Berichten zufolge ist Rosé von BLACKPINK wegen unfairer Gewinnverteilung aus der Korean Music Copyright Association ausgetreten

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Experten der Musikbranche haben jetzt den Grund dafür verratenRoses Austritt aus der Korean Music Copyright Association (KOMCA) im Jahr 2024.

Insidern zufolge wird die ungleiche Verteilung der Einnahmen aus dem Musik-Streaming in Südkorea zu einem ernsten Problem. Im Vergleich zu anderen Ländern erhalten Musikschaffende in Korea nur einen äußerst geringen Anteil an den Einnahmen aus ihrer Musik. Dem neuesten Bericht zufolge verteilt Korea 10,5 % der Einnahmen aus dem Streaming an die Songwriter selbst. Das sind 2-5 % weniger als in den USA (12,3 %), im Vereinigten Königreich (16 %) und in Deutschland (15 %). Mittlerweile inländische Streaming-Plattformen wieMeloneeinen viel größeren Anteil an den Gewinnen (35 %) als in anderen großen Industrieländern wie den USA, Großbritannien, Deutschland und Japan (durchschnittlich 30 %).



Diese Zahlen haben sich im Laufe der Jahre leicht verbessert. Im Jahr 2008 übernahmen Plattformen wie Melon 57 % des Gewinns, während Songwriter nur 5 % erhielten.

Experten sagen, dass das Hauptproblem darin besteht, dass zu viele „Zwischenhändler“ an der Gewinnverteilung beteiligt sind. Musikeinnahmen müssen zunächst an mehrere Urheberrechtsverwaltungsorganisationen und andere Rechteinhaber verteilt werden, bevor sie jemals die ursprünglichen Songwriter erreichen. In anderen Ländern werden die Einnahmen oft nur zwischen dem Künstler und seinem Verlag aufgeteilt, so dass ein größerer Anteil dem Künstler selbst überlassen bleibt.



Da ein Großteil der Einnahmen, die ansonsten an koreanische Songwriter gezahlt würden, stattdessen als obligatorische „Verwaltungsgebühren“ an Verwaltungsgesellschaften gezahlt werden, verringert sich der Betrag der verbleibenden Einnahmen für Songwriter.

Dies soll der Grund für den Rückzug von Rosé aus KOMCA sein. Da Rosés Musik sowohl in Korea als auch in anderen Ländern Einnahmen generiert, muss sie Gebühren sowohl an einen internationalen Musikverlag als auch an einen inländischen Verlag zahlen. Diese Verwaltungsgebühren würden letztlich ihren Umsatzanteil um bis zu 30 % verringern.